Ein Zitat
"Wenn du eine Diät machen willst, ersetze das Licht in deinem Kühlschrank durch eine Hupe." nach wordgag.de
Foto © Jörg Niederer
Entdeckt
In der Schweiz wird nur ganz selten gehupt. Das hat Gründe. Denn die Verkehrsregelnverordnung (VRV) erlaubt Hupen (und auch Lichthupen) nur bei Gefahr und in sehr unübersichtlichen Kurven ausserorts. Hupen aus Freude über ein gewonnenes Fussballspiel kann teuer werden. Erst recht nachts. Ein Kollege von mir verlor wegen Hupens in der Nacht seinen Führerschein für einige Monate.
Im Artikel 29 der VRV steht:
"1 Der Fahrzeugführer hat sich so zu verhalten, dass akustische Warnsignale oder Lichtsignale möglichst nicht notwendig sind. Er darf solche Signale nur geben, wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert; dies gilt auch für Gefahrenlichter (...).
2 Der Fahrzeugführer hat akustische Warnsignale zu geben, wenn Kinder im Bereich der Strasse nicht auf den Verkehr achten und vor unübersichtlichen, engen Kurven ausserorts.
3 Nach Eintritt der Dunkelheit dürfen nur Lichtsignale gegeben werden. Akustische Warnsignale sind nur in Notfällen zulässig."
Diese Verordnung bedeutet, dass ein Verkehrsschild für ein Hupverbot unnötig ist. Doch in Bern habe ich es entdeckt, aufgeklebt auf der Rückseite einer weiteren Verkehrstafel. Allein schon diese inoffizielle Anbringungsweise entlarvt das Hupverbotsschild als Fake.
Könnte das Schild etwas anderes bedeuten? Z.B. "Platzkonzerte von Bläsergruppen verboten", oder "Postautos verboten", oder "Kein Jagdrevier"? Andere Vorschläge bitte in die Kommentare.
Jörg Niederer
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